Ziele und Erreichtes


Auch das älteste Ehrenamt kann heutzutage nicht gedeihen, wenn nicht etwas Geld zur Verfügung steht. Bisher war der BDS nicht als steuerlich gemeinnützig i.S. von Spenden-empfangsberechtigt nach der Abgabenordnung anerkannt und konnte daher weder Geldstrafen etc. noch Spendengelder etc. einnehmen. Der Schiedsamt Förderverein e.V., Neuruppin wendet sich zu diesem Problem an alle Gliederungen im BDS, um Ihnen beim Sponsoring, also der Unterstützung von Vorhaben des BDS durch Dritte, behilflich zu sein.

Mutmaßlichen Spendern liegt daran, dass sie Ihre Spende steuerlich absetzten können und als Gegenleistung für Ihre Spende nicht nur Lob und Anerkennung, sondern eben eine Spenden-bescheinigung erhalten. Von daher hat sich jetzt neben dem BDS aus einer Gruppe von Schiedspersonen der Schiedsamt Förderverein e.V. gegründet, welcher gemeinnützige Ziele im Sinne der Abgabenordnung verfolgt und sich zur Aufgabe gemacht hat, Schiedsfrauen, Schiedsmänner und Ihre Organisationen in allen Bundesländern und Bezirken bei der Tätigkeit der Kriminalprävention durch insbesondere Täter-Opfer-Ausgleich zu fördern. Im konkreten Fall bedeutet dies z.B. wenn eine Bezirksvereinigung im BDS eine Veranstaltung zum Täter-Opfer-Ausgleich plant, kann ein Spender eine Spende an den Schiedsamt Förderverein mit einer konkreten förderfähigen Zweckbindung geben, und erhält dafür vom Schiedsamt Förderverein e.V. eine entsprechende Spendenbescheinigung nach amtlichen Muster „für das Finanzamt“. Der Schiedsamt Förderverein e.V. wird mit dieser Spende dann den vorgegebenen Zweck erfüllen und z.B. Ausgaben einer Veranstaltung finanzieren bzw. entsprechende Zuschüsse zahlen. Selbstverständlich werden dabei alle Vorgaben der Abgabenordnung beachtet, so dass der Spender absolut sicher sein kann, dass seine Spende bei seinem Zweck ankommt.

Des Weiteren kann nach § 153 a StPO gegen Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung, wie dem Schiedsamt Förderverein e.V., auf die Erhebung der öffentlichen Klage verzichtet werden. Schiedspersonen sollten im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Schöffe bei Gericht durchaus auch einmal an diese Unterstützungsmöglichkeit des Schieds-amtes denken und sich entsprechend einbringen.

Der Schiedsamt Förderverein wird vertreten durch seinen Vorstand und Vorsitzenden Achibert Bauer

Der Verein fördert Vorhaben im gesamten Bundesgebiet und unterhält ein Konto bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin.