BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.

BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen


Mitgliederversammlung am 28. März 2020 in Neuruppin

Die für den 28. März 2020 geplante Mitgliederversammlung muss aufgrund der derzeitigen Coronavirus SARS-CoV-2 abgesagt werden und wird nach der Normalisierung des öffentlichen Lebens umgehend neu terminiert.

Fortbildung zur gerichtsnahen Mediation der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS am 17. November 2018

Der Schiedsamt Förderverein e.V. unterstützt die Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS bei der Fortbildung über die  gerichtsnahe Mediation für die Schiedspersonen in Nordbrandenburg am 17.11.2018 in Schloss und Gut Liebenberg. Neben vielen Schiedspersonen haben sich auch Vertreter der Justiz, insbesondere der Justizminister des Landes Brandenburg und der Präsident des Landgerichts Neuruppin angekündigt.

Mitgliederversammlung 08.02.2012

Die diesjährige Mitgliederversammlung fand am 08. Februar 2012 in Neuruppin statt. Auf Wunsch des bisherigen Vorsitzenden Andreas Roß wurde ein neuer Vorstand gewählt. Herr Roß stand dem Verein seit seiner Gründung und insbesondere während der umrangreichen Betreuung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung vor. Für seine langjährige ehrenamtliche Arbeit sprach ihm die Mitgliederversammlung ihren Dank und ihre Anerkennung aus.

Allgemeines

Der Verein wurde vom Finanzamt Kyritz als gemeinnützig anerkannt.

Im Vereinsregister des Amtsgerichtes Neuruppin wurde der Schiedsamt Förderverein e.V. am 26.09.2001 eingetragen mit der Registernummer VR 942 OPR.

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat den Schiedsamt Förderverein e.V. vorläufig in die Liste der gemeinnützigen Einrichtungen die als Empfänger von Bußgeldern in betracht kommen aufgenommen.

Die ersten Spenden sind bereits eingetroffen und der Verein erhielt eine Anschubfinanzierung vom BDS Neuruppin und vom BDS Köln. Dafür allen herzlichen Dank.

Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2002 bis 2006 war die Hilfe bei der Ausbildung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner der kommunalen Schiedsstellen nach dem Schiedsstellengesetz des Landes Brandenburg durch das TOA-Servicebüro in Köln. Der erste Lehrgang hat die Ausbildung im Jahre 2004 begonnen und im Jahre 2005 erfolgreich absolviert. Der zweite Lehrgang hat die Ausbildung im Jahre 2005 begonnen und 2006 erfolgreich absolviert. Zur Zeit ist unklar, wie der Einsatz der Schiedspersonen in der Praxis erfolgen wird, da die Justiz bisher trotz des ehrenamtlichen Einsatzes der Schiedspersonen keine Lösung für die Erstattung der angefallenen Auslagen getroffen hat, die die Arbeit der Schiedspersonen angemessen würdigt. Die Schiedspersonen sind damit für die Justiz das kostengünstigtes Element des Täter-Opfer-Ausgleichs in Brandenburg und trotzdem aufgrund der ungeklärten Auslagenerstattung faktisch in iher Tätigkeit gebremst. Der Schiedsamt Förderverein e.V. wird die Arbeit der kommunalen Schiedspersonen im Täter-Opfer-Ausgleich weiterhin unterstützen.

2008

Der Schiedsamt Förderverein unterstützt die kommunalen Schiedspersonen als Mediatoren im Strafrecht und den BDS e.V. bei der Pflege des Schiedsamtszeitungsarchivs und der Datenbank aller kommunaler Schiedspersonen.

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ab 2005

Im Jahr 2005 erfolgte die erstmalige Schaffung von zwei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach dem SGB II ( 1 EURO Jobs). Im Rahmen dieser Arbeitsgelegenheiten wurde eine zentrale Informationsdatenbank der kommunalen Schiedspersonen in Deutschland und ein Informationssystem für Schiedspersonen zu Themen der Schiedsamtsarbeit in Deutschland aufgebaut. Die Arbeiten fanden mit Unterstützung des BDS e.V., Bochum und der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS in der Zeit vom 01.04. bis 31.12.2005 und 01.05. bis 31.10.2006 im Rathaus der Fontanenstadt Neuruppin statt. 
Einen großen Dank ist dem genehmigenden Amt für Arbeit des Landkreises Ostprignitz-Ruppin auszusprechen, dass uns immer konstruktiv und freundlich bei der Maßnahme begleitet hat.
Weitere Informationen zu diesen Projekten erfahren Sie beim Vorstand auf Nachfrage oder hier.

Für das Jahr 2006/2007 erfolgte eine Weiterbewilligung der Maßnahmen zur Fortführung der Projekte für weitere 9 Monate ab dem 01.11.2006.


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