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Hilft der Verein nur Schiedspersonen

Als Zielgruppe sollen nur gefördert werden:

  • Schiedsfrauen und Schiedsmänner nach dem Schiedsstellengesetz des Landes Brandenburg und deren Interessenvertretung, der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
  • Schlichter der Sozialen Dienste und 
  • die durch das Land Brandenburg anerkannten freien Träger, welche mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs beauftragt sind.