Untermenü

Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Mitglieder, die den Vorstand ermächtigen, den Beitrag durch Abbuchung von ihrem Konto einzuziehen, erhalten einen Nachlass von 5 %. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Die MItgliederversammlung hat den Beitrag auf zur Zeit NULL festgesetzt.

Der Schiedsamt Förderverein finanziert sich daher ausschließlich durch Spenden